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Brucher Segler-ClubSegeln mit Leidenschaft · seit 1964

Brucher Segler-Club

Unser Vereinsboot.

Gemeinsam segeln – auch ohne eigenes Boot.

Mehrere Segelboote gemeinsam auf dem Wasser
KI-Illustration einer Bavaria-Delphino-Jolle mit vollständig sichtbarem Rumpf und Segeln auf dem Bruchersee
Bavaria Delphino auf dem Wasser – KI-Illustration nach unseren Bootsvorlagen.

Zeit auf dem Wasser

Segelfreude teilen.

Wind in den Segeln, Wasser unter dem Bug und die nächste Wende gemeinsam fahren: Unser Vereinsboot, eine Bavaria Delphino, soll berechtigten aktiven Segelmitgliedern diesen Zugang zum Segeln ermöglichen. Ein eigenes Boot ist keine Voraussetzung, um den BrSC kennenzulernen.

Vor der Nutzung stehen die persönliche Einweisung, die erforderlichen Befähigungsnachweise und die Freigabe des Boots. Gemeinsam klären wir, welche Voraussetzungen für Sie gelten und wie der Einstieg gelingen kann.

Online-Reservierung mit Belegungsanzeige

Unsere Vereinsverwaltung wird um eine Online-Reservierung mit aktueller Belegungsübersicht erweitert. Damit lassen sich freie Zeiten erkennen, Fahrten planen und die Besatzung zusammenstellen. Auch Einweisung, Unterlagen und Nutzungsfreigaben werden dort zusammengeführt.

Schon heute gehören der persönliche Mitgliederbereich, der Terminkalender und das Dokumentenarchiv zum BrSC. So bleibt zwischen den Segeltagen Zeit für das, was uns verbindet: die Freude am Wasser.

Bereits Mitglied? Zum Mitgliederbereich

Zwei Segler auf einer vollständig sichtbaren Jolle mit Segeln; Vereinsfoto seitlich mit KI erweitert

Digital verbunden bleiben

Die eigenen Daten und Beiträge im Blick, wichtige Unterlagen an einem Ort und Austausch über Blog und Forum: Unsere moderne BrSC-Verwaltung verbindet Sie auch zwischen den Segeltagen mit dem Verein.

Mitglied werden

Von der ersten Frage zur Bewerbung

Lust, mit uns aufs Wasser zu kommen?

Erzählen Sie uns im Online-Antrag, was Sie am Segeln begeistert und welche Erfahrung Sie mitbringen. Beiträge und Aufnahmebedingungen finden Sie direkt beim Formular. Über die Aufnahme entscheiden die zuständigen Vereinsorgane nach der Satzung.

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